Bautechniker/-in

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Fachschule für Bautechnik - Technikerschule
Die Fachschulen und Fachakademien sind Schulen der beruflichen Weiterbildung. Sie vermitteln in einer mind. zweijährigen vollzeitschulischen Ausbildung neben vertieften beruflichen Kenntnissen und Kompetenzen auch eine intensive Allgemeinbildung und bereiten auf gehobene betriebliche Aufgaben bzw. das Studium vor. Die Fachschulen und Fachakademien richtetn sich an junge Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Bereich einschlägiger Berufe und mehrjähriger Berufserfahrung (Mindestvoraussetzung 12 Monate einschlägige Berufserfahrung).

Durch die Erstellung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) ist es möglich den Abschluss als Bautechniker mit anderen Bildungsqualifikationen zu vergleichen. Somit steht der Bautechniker auf der Stufe 6 von 8 und ist dem Bachelor gleichgestellt.
Mit bestandener Technikerprüfung erwerben Sie gleichzeitig die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Die Bayerische Bauordnung bescheinigt in Art. 61 Abs. 3 staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Bautechnik und den Handwerksmeistern des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs die Bauvorlagenberechtigung.
 



Dauer/ Verlauf und Standorte
Die Fachschule für Bautechnik an der Josef Greising Schule ist Teil des Städtischen Gewerblichen Berufsbildungszentrums II in Würzburg. Die Weiterbildung an der Technikerschule erstreckt sich über zwei Schuljahre, in Anlehnung an die Ferienordnung für das Land Bayern.

Daraus ergibt sich folgender Verlauf als Grobstruktur, in Abhängigkeit des Ferienkalenders des jeweiligen Schuljahres.
1. Semester: Mitte September bis Mitte Februar
2. Semester: Mitte Februar bis Ende Juli
3. Semester: Mitte September bis Mitte Februar
4. Semester: Mitte Februar bis Ende Juli

Der Unterricht verteilt sich gleichmäßig über die Schulwoche von Montag bis Freitag, in der Regel von 8:00 – 16:00 bei ca. 35 – 39 Wochenstunden.

Die Fachschulen an der Josef-Greising-Schule teilen sich derzeit auf zwei Standorte im Stadtgebiet Würzburg auf. Der Unterricht für die Technikerklassen findet im Wesentlichen im Gebäude der Schillerschule, Felix-Dahn-Straße 4, 97072 Würzburg (Sanderau) statt. Einzelne, ausgewählte Unterrichtseinheiten finden im Hauptgebäude der Josef-Greising-Schule, Tiefe Gasse 6, 97084 Würzburg (Heidingsfeld) statt. Alle Klassenräume sind auf die Erwachsenenbildung ausgerichtet und mit modernsten Unterrichts- und Kommunikationsmitteln ausgestattet.



Unterricht
Der Unterricht ist in Unterrichtsstunden à 45 Minuten gegliedert und in einem, für das Semester geltende Stundenplan festgeschrieben. Dieses System der Unterrichtsgestaltung ist darauf ausgerichtet, die Vermittlung der Unterrichtsinhalte über ein ganzes Semester gleichmäßig zu verteilen, mit dem Ziel den Lernerfolg nachhaltiger zu gestalten.
Die Stundentafel der Fachschule für Bautechnik gliedert sich in Pflichtfächer und in Wahlpflichtfächer. Während der Unterricht im ersten Schuljahr ausschließlich aus Pflichtfächern besteht, setzt sich der Unterricht im zweiten Abschnitt der Ausbildung hauptsächlich aus Wahl-Pflichtfächern zusammen. Hierzu wählt der Fachschüler zum Ende des ersten Schuljahres aus einem von der Schule angeboten Pool von Wahl-Pflichtfächern individuell seine Zusammenstellung der Unterrichtsfächer. Für das Maß der Unterrichtsbelastung ist ein Minimum von Unterrichtsstunden zu belegen. Aus organisatorischen Gründen können nicht alle vom Lehrplan vorgeschlagenen Modulfächer zur Auswahl angeboten werden. Die Schule bietet deshalb eine Zusammenstellung von Wahl-Pflichtfächern zur Auswahl an und macht Vorschläge zu einer sinnvollen Fächerkombination.

Um den an Sie gestellten Anforderungen gerecht werden zu können, setzen wir ein Sprachniveau der Niveaustufe B2 des Deutschen Sprachniveaus gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens voraus.
 



Abschlussprüfung
Die Schule legt zum Ende des 1. Schuljahres fest, in welchen der möglichen Prüfungsfächer eine Abschlussprüfung angeboten wird. Aus diesen Prüfungsfächern wählen die Schüler spätestens am Ende des 3. Semesters vier schriftliche Prüfungsfächer im angegebenen Umfang aus.
Nach bestandener Prüfung schließen Sie die Fachschule mit dem Titel „Staatlich geprüfte/r Techniker/in, Fachrichtung Bautechnik“ ab.
 



Bewerbung zur Technikerschule
Die Bewerbung zur Technikerschule hat schriftlich zu erfolgen.
► Benutzen Sie hierfür das zum Download zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular. Achten Sie bei Ihrer Bewerbung auf die Vollständigkeit der Angaben und die Vollzähligkeit der beigefügten Nachweise.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen, prüfen wir diese auf Gültigkeit und Sie erhalten von uns eine Bestätigung des Einganges, ggf. mit der Aufforderung Unterlagen nachzureichen.
Achtung: Dies ist noch keine Zusage für eine Teilnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt! Insbesondere bei einer Überbelegung reguliert ein internes Auswahlverfahren den Zugang zur Technikerschule.
Einen festgelegten Termin zum Bewerbungsschluss gibt es nicht. Wir führen eine offene Bewerberliste. Überzählige Bewerbungen werden in eine Liste für das nächste Schuljahr überführt und bei den Auswahlkriterien entsprechend berücksichtigt.
 



Kosten
Für den Besuch der Technikerschule erhebt die Stadt Würzburg eine Semestergebühr von 250,- Euro. Diese wird vor Beginn des jeweiligen Semesters fällig.
Für Fotokopien und sonstige Aufwendungen wird von der Schule ein Auslagenersatz von 80,- Euro/ Schuljahr verlangt.

Zu diesen Fixkosten muss der/ die einzelne individuell mit weiteren Kosten kalkulieren. Diese setzten sich nach unserer Erfahrung wie folgt zusammen:
Lernmittel wie Bücher und Kleinmaterial        ca.   850,- Euro
EDV-Ausstattung einschl. Drucker                    ca. 1200,- Euro
Aufwendungen für Fachexkursionen               ca.   200,- Euro
 



Das Ablegen von Teilen der Meisterprüfung während der Technikerschule
In Kombination mit den Meisterschulen an der Josef-Greising-Schule besteht die Möglichkeit während der Weiterbildung zum Bautechniker auch Teile der Meisterprüfung abzulegen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, zusätzlich dies Prüfungsteile ablegen zu wollen, müssen Sie hierzu bei der Handwerkskammer für Unterfranken, die Zulassung zur Meisterprüfung erwirken, bzw. sich für diese Prüfungen anmelden. Um die Entscheidung für diesen zu leistenden Mehraufwand sicher treffen zu können, werden Sie im Rahmen einer Informationsveranstaltung hierzu rechtzeitig informiert.

Teil IV - Berufs- und Arbeitspädagogische Kenntnisse.
Zum Ende des ersten Schuljahres besteht die Möglichkeit die Meisterprüfung im Teil IV abzulegen. Teilnehmer aus nichtzulassungspflichtigen Berufen können die Ausbilder-Eignungs-Prüfung ablegen (AEP).

Teil III - Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Zum Ende des zweiten Schuljahres besteht die Möglichkeit, die Meisterprüfung im Teil III abzulegen.Teilnehmer aus nichtzulassungspflichtigen Berufen können die Prüfung zur Fachkraft für kaufmännische Betriebsführung ablegen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung in den Teilen III und IV findet im Rahmen des Unterrichtes statt.

Teil II - Fachtheoretische Kenntnisse
Für Absolventen der Technikerschule besteht die Möglichkeit, dass mit bestandener Technikerprüfung, diese ersatzweise für den Teil II anerkannt wird.

Teil I - Fachpraktische Kenntnisse.
Die Meisterprüfung im Teil I ist vor dem jeweiligen Meisterprüfungsausschuss abzulegen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung im Teil I findet nur teilweise im Rahmen des Unterrichtes statt und muss teilweise extern erfolgen.
 



Förderung und Unterstützung
Die Unterstützungsmöglichkeiten für Technikerschülerinnen und Technikerschüler sind vielfältig. Welche Fördermöglichkeit für den einzelnen in Frage kommt ist von vielen individuellen Gegebenheiten abhängig und kann hier nicht erschöpfend behandelt werden.
In der Regel beantragen unsere Technikerschülerinnen und Technikerschüler Aufstiegs-BAföG. Dies beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Landratsamt ihres Wohnortes oder der kreisfreien Stadt, in der Sie wohnen.

Darüber hinaus ist eine Förderung durch die Berufsgenossenschaften, durch die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung sowie über die Begabtenförderung des Handwerks möglich. Lassen Sie sich hierzu bitte rechtzeitig von der jeweiligen Stelle individuell beraten.

Die Georg-Eydel-Handwerkerstiftung vergibt auf Antrag regelmäßig Stipendien an bedürftige, würdige und befähigte Angehörige der handwerklichen Jugend. Der Vorschlag erfolgt durch die Schule.

Mit dem Meisterbonus, der der Bayerischen Staatsregierung, soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstrichen werden und der Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver gemacht werden. Der Meisterbonus schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Bonus beträgt aktuell 3.000 Euro.
 



Wichtiger Hinweis!
Bei Fortbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, überschreiten Sie für den Anspruch auf Arbeitslosengeld die sog. Rahmenfrist. Diese besagt, dass Sie innerhalb der letzten beiden Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 360 Tage versicherungspflichtige Beschäftigungszeit haben müssen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Das hat zur Folge, dass Sie nach der Meisterschule für Maurer bzw. für Zimmerer (1,5 Jahre) und nach der Technikerschule (2 Jahre) keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Diese Regelung können Sie umgehen, sofern Sie direkt vor Beginn der Maßnahme mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sind und sich auch entsprechend arbeitslos gemeldet haben. Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Beginn der Schule entstanden ist, verfällt dieser erst nach 4 Jahren ab Entstehung.