Maurer-und Betonbauermeister/-in

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Die Meisterschule – Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Die Meisterprüfung, auch großer Befähigungsnachweis genannt, gilt als höchster Abschluss einer beruflichen Karriere im Handwerk.
Die Handwerksordnung regelt für bestimmte Berufe zwingend, dass ein Handwerksbetrieb nur nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung selbstständig geführt werden darf.
(HwO § 1 Abs. 2, Anlage A - Zulassungspflichtige Berufe).

Durch die Erstellung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) ist es möglich den Abschluss als Handwerksmeister mit anderen Bildungsqualifikationen zu vergleichen. Hier steht der Handwerksmeister auf der Stufe 6 von 8 und ist dem Bachelor gleichgestellt.
Mit bestandener Meisterprüfung erwerben Sie gleichzeitig die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Die Bayerische Bauordnung bescheinigt in Art. 61 Abs. 3 staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Bautechnik und den Handwerksmeistern des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs die Bauvorlagenberechtigung.

Die Meisterschule dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Die beiden Bereiche Schule und Prüfung müssen unbedingt getrennt voneinander betrachtet werden, da sie verschiedenen Zuständigkeiten unterliegen.

Der Unterricht an den Meisterschulen gliedert sich nach Semestern und Unterrichtswochen. Je Semester gilt ein fixer Stundenplan. Die Stundenverteilung richtet sich nach den Anforderungen, die sich aus den Vorgaben der jeweiligen Meisterprüfungsverordnungen ergeben.
► Die Verantwortung für Organisation und Durchführung des Unterrichtes liegt bei der Schule.

Die Meisterprüfung legen Sie, im an Anschluss an die Vorbereitung, vor dem jeweiligen Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer für Unterfranken ab.
► Die Verantwortung für Organisation und Durchführung der Prüfung liegt bei der Handwerkskammer.



Dauer/ Verlauf und Standorte
Die Meisterschulen an der Josef Greising Schule sind Teil des Städtischen Gewerblichen Berufsbildungszentrums II in Würzburg. Die Weiterbildung an der Meisterschule für das Maurer und Betonbauerhandwerk gliedert sich in drei Semester, in Anlehnung an die Ferienordnung für das Land Bayern.

Daraus ergibt sich folgender Verlauf als Grobstruktur, in Abhängigkeit des Ferienkalenders des jeweiligen Schuljahres.
1. Semester: Angang Oktober bis Mitte Februar
2. Semester: Mitte Februar bis Ende Juli
3. Semester: Mitte September bis Mitte Februar

Der Unterricht verteilt sich gleichmäßig über die Schulwoche von Montag bis Freitag,
in der Regel von 8:00 – 16:00 bei ca. 35 – 39 Wochenstunden.

Die Fachschulen an der Josef-Greising-Schule teilen sich derzeit auf zwei Standorte im Stadtgebiet Würzburg auf. Der Unterricht für die Maurer- und Betonbauermesiter findet im Wesentlichen im Gebäude der Schillerschule, Felix-Dahn-Straße 4, 97072 Würzburg (Sanderau) statt. Einzelne, ausgewählte Unterrichtseinheiten finden im Hauptgebäude der Josef-Greising-Schule, Tiefe Gasse 6, 97084 Würzburg (Heidingsfeld) statt. Alle Klassenräume sind auf die Erwachsenenbildung ausgerichtet und mit modernsten Unterrichts- und Kommunikationsmitteln ausgestattet.


Unterricht
Der Unterricht ist in Unterrichtsstunden à 45 Minuten gegliedert und in einem, für das Semester geltende Stundenplan festgeschrieben. Dieses System der Unterrichtsgestaltung ist darauf ausgerichtet, die Vermittlung der Unterrichtsinhalte über ein ganzes Semester gleichmäßig zu verteilen, mit dem Ziel den Lernerfolg nachhaltiger zu gestalten. Eine weitere, sich aus dem schulischen System ableitende Besonderheit ist die Ausstellung von Zwischen-, Jahres- und Abschlusszeugnissen an den Meisterschulen. Die Zeugnisnoten bilden sich aus den regelmäßig zu erbringenden Leistungsnachweisen in den einzelnen Unterrichtsfächern. Dadurch erhalten Sie ein Feedback über Ihren Leistungsstand. Über die Zeugnisse erhalten wir ein aussagekräftiges Abbild Ihres Leistungsvermögens.
► Um ein gleichbleibend hohes Ausbildungsniveau zu erhalten, gilt die Zeit bis zum ersten Zwischenzeugnis als Probezeit! Die Anforderungen, die hier an Sie gestellt werden, richten sich nach den einschlägigen Vorschriften der Fachschulordnung.
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung für die Berufe des Bauhandwerks hat in Würzburg eine lange Tradition. Seit vielen Jahren gibt es eine enge Verbindung der Meisterschulen mit dem gewerblichen Berufsbildungszentrum. Das Lehrpersonal setzt sich dem zufolge aus hauptamtlichen Lehrkräften, sowie aus freiberuflichen Dozenten zusammen. Durch diese Kombination ist sichergestellt, dass Sie sowohl eine fachlich fundierte Ausbildung erhalten als auch, dass die Wissensvermittlung nach anerkannten didaktischen Grundsätzen erfolgt.

Um den an Sie gestellten Anforderungen gerecht werden zu können, setzen wir ein Sprachniveau der Niveaustufe B2 des Deutschen Sprachniveaus gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens voraus.
 



Bewerbung zur Meisterschule
Die Bewerbung zur Meisterschule hat schriftlich zu erfolgen.
► Benutzen Sie hierfür das zum Download zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular.
Achten Sie bei Ihrer Bewerbung auf die Vollständigkeit der Angaben und die Vollzähligkeit der beigefügten Nachweise.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen, prüfen wir diese auf Gültigkeit und Sie erhalten von uns eine Bestätigung des Einganges, ggf. mit der Aufforderung Unterlagen nachzureichen.
Achtung: Dies ist noch keine Zusage für eine Teilnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt! Insbesondere bei einer Überbelegung reguliert ein internes Auswahlverfahren den Zugang zur Meisterschule.
Einen festgelegten Termin zum Bewerbungsschluss gibt es nicht. Wir führen eine offene Bewerberliste. Überzählige Anmeldungen werden in eine Liste für das nächste Schuljahr überführt und bei den Auswahlkriterien entsprechend berücksichtigt.
Achtung: Dass Ihre Bewerbung überhaupt zum Tragen kommt, müssen Sie parallel zur Bewerbung an der Meisterschule, die Zulassung zur Meisterprüfung bei er Handwerkskammer erwirken. Die Zulassung wird Ihnen auf Basis der Regelungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Regelungen der Handwerksordnung (HWO) zugesprochen.
Ein Antrag der Kammer auf Zulassung zur Meisterprüfung steht Ihnen zum Download zur Verfügung.



Kosten
Für den Besuch der Meisterschule erhebt die Stadt Würzburg eine Semestergebühr von 250,- Euro. Diese wird vor Beginn des jeweiligen Semesters fällig.
Für Fotokopien und sonstige Aufwendungen wird von der Schule ein Auslagenersatz von 40,- Euro/ Semester verlangt.

Zu diesen Fixkosten muss der/ die einzelne individuell mit weiteren Kosten kalkulieren. Diese setzten sich nach unserer Erfahrung wie folgt zusammen:
Lernmittel wie Bücher und Kleinmaterial        ca.   850,- Euro
EDV-Ausstattung einschl. Drucker                    ca. 1200,- Euro
Aufwendungen für Fachexkursionen               ca.   200,- Euro

Für die Teilnahme an den Prüfungen erhebt die Handwerkskammer eigens Prüfungsgebühren nach festgelegten Sätzen. Für den praktischen Teil der Meisterprüfungen können darüber hinaus Materialkosten und Raummieten anfallen.
 



Meisterprüfung
Die Meisterprüfung legen Sie vor dem jeweiligen Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer ab. Die gesamte Meisterprüfung besteht aus vier einzelnen Prüfungsteilen.
Die Prüfungsteile können einzeln und unabhängig voneinander abgelegt werden. Es hat sich bewährt die einzelnen Prüfungsteile zu Prüfungsblöcken zusammenzulegen und am Ende des zweiten bzw. dritten Semesters abzuprüfen.

Prüfungen im Teil I und Teil II – nach Beendigung des dritten Semesters im Anschluss
Teil I      Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch
              Situationsaufgabe

Teil II     HF 1 – Baukonstruktion
              HF 2 – Baustoffe und Bauphysik
              HF 3 – Auftragsabwicklung
              HF 4 – Betriebsführung und Betriebsorganisation

Prüfungen im Teil III und Teil IV – nach Beendigung des zweiten Semesters im Anschluss
Teil III     HF 1 – Grundlagen des Rechnungswesens und Controlling
               HF 2 – Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
               HF 3 – Rechtliche und steuerliche Grundlagen

Teil IV    HF 1 – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
               HF 2 – Ausbildung vorbereiten und Einstellung Azubis durchführen
               HF 3 – Ausbildung durchführen
               HF 4 – Ausbildung abschließen
 



Förderung und Unterstützung
Die Unterstützungsmöglichkeiten für Meisterschülerinnen und Meisterschüler sind vielfältig. Welche Fördermöglichkeit für den einzelnen in Frage kommt ist von vielen individuellen Gegebenheiten abhängig und kann hier nicht erschöpfend behandelt werden.
In der Regel beantragen unsere Meisterschülerinnen und Meisterschüler Aufstiegs-BAföG. Dies beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Landratsamt ihres Wohnortes oder der kreisfreien Stadt in der Sie wohnen.

Darüber hinaus ist eine Förderung durch die Berufsgenossenschaften, durch die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung sowie über die Begabtenförderung des Handwerks möglich. Lassen Sie sich hierzu bitte rechtzeitig von der jeweiligen Stelle individuell beraten.

Die Georg-Eydel-Handwerkerstiftung vergibt auf Antrag regelmäßig Stipendien an bedürftige, würdige und befähigte Angehörige der handwerklichen Jugend. Der Vorschlag erfolgt durch die Schule.

Mit dem Meisterbonus, der der Bayerischen Staatsregierung, soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstrichen werden und der Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver gemacht werden. Der Meisterbonus schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Bonus beträgt aktuell 3.000 Euro.
 



Wichtiger Hinweis!
Bei Fortbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, überschreiten Sie für den Anspruch auf Arbeitslosengeld die sog. Rahmenfrist. Diese besagt, dass Sie innerhalb der letzten beiden Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 360 Tage versicherungspflichtige Beschäftigungszeit haben müssen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Das hat zur Folge, dass Sie nach der Meisterschule für Maurer bzw. für Zimmerer (1,5 Jahre) und nach der Technikerschule (2 Jahre) keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Diese Regelung können Sie umgehen, sofern Sie direkt vor Beginn der Maßnahme mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sind und sich auch entsprechend arbeitslos gemeldet haben. Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Beginn der Schule entstanden ist, verfällt dieser erst nach 4 Jahren ab Entstehung.