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Informationen zur Heimunterbringung
Einen Anspruch auf Heimunterbringung haben Sie als Blockschüler dann, wenn die tägliche Rückkehr zum Wohnort nicht zugemutet werden kann. Die tägliche Rückkehr ist dann nicht mehr zumutbar, wenn die schulbedingte Abwesenheit von zu Hause bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig mehr als 12 Stunden, bzw. die tägliche Fahrzeit mehr als 3 Stunden beträgt. Unterrichtszeiten in der Regel: 8:00 – 16:00 Uhr. Die überwiegenden Kosten für die Heimunterbringung und Verpflegung tragen anteilig die Stadt Würzburg und der Freistaat Bayern. Für Sie verbleibt ein Eigenanteil für Verpflegung von 5,10 € je Schultag. Umschüler im Sinne des § 47 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42 a Abs. 3 der Handwerks-ordnung müssen die vollen Kosten für die Heimunterbringung und Verpflegung zahlen und sich selbst um einen Heimplatz bemühen. Die Schule kann dabei behilflich sein. Schüler aus anderen Bundesländern, deren Ausbildungsbetrieb nicht in Bayern ist, müssen ebenfalls die vollen Kosten für die Heimunterbringung und Verpflegung zahlen. Falls Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und die Heimunterbringung wünschen, füllen Sie die folgende Bewerbung gewissenhaft aus. Ihr Ansprechpartner bezüglich Heimunterbringung: Herr Oppelt (heim@josef-greising-schule.de)
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